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Kontaminationen nicht ausgeschlossen!

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Kontamination nicht ausgeschlossen

Im Rahmen unser jährlichen, stichprobenartigen Glutenanalysen haben wir das 

Gourmet finest Cuisine Lebkuchen Konfekt der Geschmacksrichtungen Apfel Calvados (LOS A710F2025), Haselnuss (LOS A717F23:22) und Zitrone Ingwer (LOS A711E21:17) von Aldi Süd auf Gluten untersuchen lassen. 

 

Wieso wurde das Produkt untersucht?

Das Lebkuchenkonfekt wurde untersucht, da es von Personen mit Zöliakie möglicherweise als für ihre glutenfreie Ernährung geeignet angesehen werden könnte. Dies liegt daran, dass die Produkte laut Zutatenliste keine glutenhaltigen Zutaten, keine risikobehafteten Zutaten wie keine getreide-/pseudogetreidehaltige Produkte/Linsen enthalten. Auf der Verpackung ein Spurenhinweis auf Gluten angegeben. Dieser liefert laut aktuellem Forschungsstand keine verlässlichen Aussagen, da er keiner gesetzlichen Regelung unterliegt. 

Auf einem internen Austauschtreffen von Mitgliedern der DZG führte das Produkt zu einer Kontroverse. Manche Betroffenen würden das Produkt essen, während andere es meiden würden, weil ihnen die Kontaminationsgefahr zu hoch erschien Um eine Risikoabschätzung vornehmen zu können, wurde beschlossen, das Produkt (jeweils eine Packung) in die jährlichen Glutenanalysen der DZG aufzunehmen.

Die Glutenanalyse ergab Glutengehalte von > 80,0 mg/kg bei allen drei Geschmacksrichtungen. Die Produkte sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (Verordnung (EG) Nr. 828/2014) nicht als glutenfrei (maximal 20 mg/kg Gluten) einzustufen. 

Die weiteren Analysen umfassen ca. 30 Produkte aus drei Produktgruppen. Die Ergebnisse werden für unsere Mitglieder aufbereitet und Ihnen dann zur Verfügung gestellt.

 

Wie sieht das weitere Vorgehen aus?

Aus diesem einmaligen Test lässt sich keine allgemeingültige Aussage für weitere Chargen dieses Produktes noch für andere Produkte aus diesem Unternehmen ableiten. Dennoch würden wir aufgrund der hohen Kontaminationen vom Verzehr bei Zöliakie abraten. Die Analysen lassen außerdem keine Risikoeinschätzung für andere Produkte ohne glutenhaltige Zutaten zu.

Die Kennzeichnung des Produkts entspricht den rechtlichen Vorgaben und bietet daher keinen Anlass zur Beanstandung. Dennoch haben wir den Hersteller kontaktiert, um detailliertere Informationen zu den Produktionsbedingungen und möglichen Quellen für Glutenkontaminationen zu erhalten.

 

Ändern sich nun die Empfehlungen der DZG?

Nein, die Ergebnisse der Analysen bestätigen nur, dass Kontaminationen bei Produkten ohne glutenhaltige Zutaten, mit oder ohne Spurensatz, vorkommen (können).

Die Empfehlungen der DZG zur sicheren glutenfreien Lebensmittelauswahl lassen sich wie folgt zusammenfassen: 

Wählen Sie Produkte, insbesondere getreide-/pseudogetreidehaltige Produkte/Linsen, anhand der Kennzeichnung „glutenfrei“, mit der Durchgestrichenen Ähre (lizenziert) oder anhand unserer aktuellen Datenbank „Einkaufen mit Zöliakie“ aus. Im jährlichen Anschreiben an die Hersteller:innen wird explizit auf Kontaminationsrisiken hingewiesen.

Für Produkte, die nicht in der DZG-Datenbank „Einkaufen mit Zöliakie“ gelistet sind, ist eine Risikoabschätzung auf Basis von Spurenhinweisen nicht möglich. Spurenhinweise sind rechtlich nicht verbindlich, sodass Zöliakiebetroffene letztlich individuell entscheiden müssen, ob sie solche Produkte in ihre Ernährung einbeziehen. In diese Entscheidung kann der Verarbeitungsgrad des Produktes, die tatsächliche Verzehrsmenge und das Risikoprofil der Inhaltsstoffe miteinbezogen werden. 

Unsere Lizenznehmer bieten Ihnen hier ein umfangreiches glutenfreies Weihnachts-Sortiment. Zu den lizenzierten Produkten liegen uns jährliche Gluten-Analysen vor. Durch die ebenfalls jährlich stattfindenden Audits werden die besonderen Anforderungen an eine glutenfreie Produktion überprüft und sichergestellt.

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