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Risiken durch biologisch abbaubare Verpackungen

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Medizinische Untersuchung verschiedener Proben im Labor

Drei aktuelle Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Gluten aus biologisch abbaubaren Verpackungen und Behältern in verpackte oder lose Lebensmittel übergehen kann. Das berichtet die AOECS, der Dachverband der europäischen Zöliakiegesellschaften.

 

Lebensmittelverpackungen aus biologisch abbaubarem Material liegen im Trend. Das gilt für Teller, Besteck, Strohhalme, aber auch für vorverpackte Lebensmittel. Die meisten biologisch abbaubaren Verpackungen werden aus Mais, Zellstoff, Holz oder Bambus gewonnen. Auch biologisch abbaubares FCM, das aus glutenhaltigem Getreide oder Nudeln (Strohhalme) gewonnen wird, ist auf dem Markt zu finden. Die europäische Gesetzgebung regelt die Information über Allergene in Verpackungen und Einweggeschirr bisher nicht.

Die italienische Zöliakiegesellschaft hat gemeinsam mit dem Italian Packaging Institute eine Studie über den möglichen Gluten-Kreuzkontakt von biologisch abbaubaren Verpackungen und Geschirr hin zu glutenfreien Lebensmitteln durchgeführt. Das ernüchternde Ergebnis: glutenfreie Lebensmittel waren mit Gluten kontaminiert, dessen Werte weit über dem maximal zulässigen Glutengrenzwert für den Verzehr von Zöliakie-Lebensmitteln lagen.

Ähnliche Erkenntnisse bringen Studien aus den Niederlanden und Spanien, die von den dortigen Zöliakiegesellschaften durchgeführt wurden. Auch hier wurde eindeutig festgestellt, dass Gluten aus bestimmten biologisch abbaubaren Verpackungen mit glutenhaltigen Materialien migriert.

Die Studie aus Italien ergab, dass Gerichte auf Weizenkleiebasis glutenfreie Lebensmittel so weit kontaminierten, dass sie den zulässigen Glutengehalt für glutenfreie Produkte überschreiten. Es wurden zwei Arten von Lebensmitteln getestet. Ein traditioneller italienischer Weichkäse (Crescenza) und eine glutenfreie Lasagne, die speziell für Zöliakiebetroffne entwickelt wurde. Das Essen hatte einen 30-minütigen Kontakt mit biologisch abbaubarem Kleie-basiertem Geschirr. Der Käse wurde bei Raumtemperatur belassen, während die Lasagne heiß auf dem Tellerofen gelassen wurde, um reale Alltagssituationen nachzuahmen. In beiden Fällen wurde Gluten in die beiden Lebensmittel übertragen. Beide Lebensmittel wurden zuvor auf ihren Glutengehalt getestet, der unter 5 mg/kg bestätigt wurde. Nach dem Test zeigte der Käse einen Glutengehalt von 45 mg/kg und die Lasagne einen Gehalt von über 80 mg/kg. Dies deckt sich mit den Erkenntnissen aus niederländischen und spanischen Studien zu diesem Thema.

Die italienische Studie zeigte, dass die meisten biologisch abbaubaren Verpackungen für vorverpackte Lebensmittel aus glutenfreien Materialien wie Mais, Zellstoff, Holz oder Bambus bestehen. Während jedoch 77 Prozent der untersuchten Unternehmen glutenfreie Materialien verwendeten, wussten die anderen 23 Prozent zunächst noch nicht einmal, ob ihre Verpackungen Gluten enthielten. Erst nach der Umfrage des italienischen Zöliakie-Verbandes stellten sie sicher, dass keine Allergene in ihren Verpackungen vorhanden waren. Ein Zeichen dafür, dass Informationen und mehr Bewusstsein für das Thema erforderlich sind. Das bestätigt die Erfahrung der Deutschen Zöliakie-Gesellschaft. Der Besuch von mehreren Herstellern biologisch abbaubarer Verpackungen auf der weltweiten Bio-Leitmesse „Biofach“ in Nürnberg erbrachte das gleiche Bild. Sie konnten in den meisten Fällen nicht spontan sagen, welche Allergene in ihren Verpackungen enthalten sind.
 

Stand heute, rät die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft von der Benutzung von Geschirr und Verpackungen aus den meisten biologisch abbaubaren Materialien ab. Das gilt auch für die derzeit propagierten Teller auf Weizenkleie-Basis. Aus Sicherheitsgründen sollten Zöliakiebetroffene zunächst auf Bewährtes zurückgreifen, also auf Produkte aus Bambus oder – trotz aller ökologischer Nachteile –  auf die klassischen Pappteller.

Drei aktuelle internationale Studien weisen auf die Kontaminationsrisiken bei biologisch abbaubaren Lebensmittelverpackungen, Geschirr, Besteck etc. aus gutenhaltigen Rohstoffen, wie zum Beispiel Weizenkleie hin (wir haben berichtet).  Daher lautet die Empfehlung der DZG, Verpackungen aus diesem Bereich zu meiden, bis weitere Forschungsergebnisse vorliegen, bzw. die entsprechenden Kennzeichnungen vorliegen. Diese Empfehlung stützt sich unter anderem auf die neue Studie aus Italien, aus der wir hier Auszüge veröffentlichen.

Derzeit gibt es in Europa keine Verpflichtung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln oder Verpackungen mit sogenannten MOCAs (Materialien und Gegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln). Bisher ist es nicht vorgeschrieben die botanische Herkunft von Einweggeschirr pflanzlichen Ursprungs zu melden.

Die europäischen Zöliakiegesellschaften drängen darauf, die Aufmerksamkeit der EFSA (europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) auf das Thema Verpflichtung zur Angabe von Materialien glutenhaltigen Ursprungs bei Verpackungen (Allergenkennzeichnung) zu lenken und die Europäische Kommission dafür zu sensibilisieren.

Teller, Gläser und Besteck, die aus glutenhaltigen Getreidesorten hergestellt werden, sollten sowieso tabu sein. Das gilt auch für Nudelstrohhalme. Herkömmliche Strohhalme gelten als ungefährlich, diese These soll aber noch durch repräsentative Untersuchungen gestützt werden. Verpackungen und Besteck aus Glas, Kunststoff, Metall oder aus biologisch abbaubarem Material bzw. aus kompostierbarem Material, das keine Getreidevariante oder Gluten enthält (Bambus), ist natürlich verwendbar.

Die DZG steht in Kontakt mit der Verpackungsindustrie.

 

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