×

Glutenfrei in der Schule?

Image
glutenfrei_schule

Anfrage der Abgeordneten Katharina Jensen an die Landesregierung Niedersachsen


 

Wie halten es die Kultusministerien mit glutenfreiem Schulessen, wenn der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung greift? Dieser Frage spüren wir derzeit nach und werden in der DZG Aktuell 02/2024 ausführlich berichten. Unterstützung haben wir dankenswerterweise von der Landtagsabgeordneten Katharina Jensen (CDU) aus Niedersachsen erhalten, die eine Kleine Anfrage zum Thema an die Landesregierung gestellt hat. Fragen und ausführliche Antworten des Kultusministeriums Niedersachsen hier:

 

Vorbemerkung der Abgeordneten

Mit der Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027, der nach einem Beschluss von Bundestag und Bundesrat stufenweise eingeführt werden soll, haben ab August 2026 alle Schülerinnen und Schüler der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. In den darauffolgenden Jahren wird der Rechtsanspruch aufsteigend für die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schülerinnen und Schülern im Grundschulalter eine Ganztagsbetreuung zusteht1. Laut Statistischem Bundesamt wurden im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 80 367 Kinder in Niedersachsen eingeschult².

 

1 FAQs Rechtsanspruch: Portal Ganztagsschule (bildungsportal-niedersachsen.de); abgerufen am 23. November 2023, 15.40 Uhr

2 statistischer-bericht-allgemeinbildende-schulen-2110100237005.xlsx (live.com) abgerufen am 23. November 2023, 15.48 Uhr

3 Mittagessen/ Schulverpflegung: Portal Ganztagsschule (bildungsportal-niedersachsen.de) abgerufen am 23. November 2023, 15.49 Uhr

4 Zöliakieprävalenz bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland (aerzteblatt.de) abgerufen am 23. November 2023, 15.50 Uhr

 

Im Zuge dessen bietet nach Nr. 2.10 des Runderlasses des Kultusministeriums vom 1. August 2014 „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ in der jeweils geltenden Fassung die Ganztagsschule an den Schultagen mit Ganztagsbetrieb ein warmes Mittagessen an3.

Die Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland, die die Prävalenz der Zöliakie bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland zwischen 0 und 17 Jahren untersucht hat, kommt zu dem Ergebnis, dass die Prävalenz von Zöliakie bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland bei 0,9 % liegt. Damit ist die Prävalenz der Zöliakie im Kindes- und Jugendalter in Deutschland vergleichbar mit der in anderen europäischen Ländern und Nordamerika ermittelten Prävalenz in der Gesamtbevölkerung von etwa 1 %4. Demnach werden auch im Schuljahr 2026/2027 Kinder mit einer Zöliakie-Prävalenz eingeschult werden.

 

Vorbemerkung der Landesregierung

In Niedersachsen gibt es ein landesweit agierendes Beratungs- und Unterstützungssystem außerschulischer Partnerinnen und Partner:

Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung (VeSch) wurde im Jahr 2009 eingeführt und ist die zentrale Anlaufstelle für Schulen, Schulträger und Verpflegungsanbieter bei fachlichen und organisatorischen Fragen zur Umsetzung einer gesundheitsfördernden und nachhaltigen Schulverpflegung. Die drei Beratungsstandorte befinden sich in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung (RLSB) Lüneburg, Braunschweig und Osnabrück. Neben der Beratungstätigkeit bietet die Vernetzungsstelle zahlreiche Veranstaltungen für alle Verantwortlichen aus dem Bereich der Schulverpflegung an und will allgemein für das Thema der schulischen Gemeinschaftsverpflegung auf sämtlichen Ebenen sensibilisieren. Sie versteht sich als Bindeglied zwischen allen Akteuren im Bereich Schulverpflegung und will zu einem verstärkten Austausch und einem lösungsorientierten Handeln motivieren. Auf der Internetseite der Vernetzungsstelle sind zahlreiche Fachinformationen rund um die Schulverpflegung zusammengefasst. Die Themen reichen von der Ausschreibung und Vergabe der Schulverpflegung über die Qualität des Angebotes, die Akzeptanz der Schulverpflegung bis hin zu didaktisch aufbereiteten Materialien für die Ernährungsbildung.

Die Caterer können bei der Zubereitung von Mahlzeiten in der Schulverpflegung nicht alle möglichen Nahrungsmittelunverträglichkeiten berücksichtigen, insbesondere bei der hier zur Rede stehenden Glutenunverträglichkeit gelingt dies nicht vollumfänglich.

 

1. Wie wird ein warmes glutenfreies Mittagessen im Ganztagsbetrieb für Kinder mit Zöliakie im Grundschulalter sichergestellt?

Um ein warmes glutenfreies Mittagessen für Kinder mit Zöliakie in der Ganztagsgrundschule sicherzustellen, muss der Verpflegungsanbieter in der Lage sein, ein vollständig glutenfreies Essen anzubieten. Auf der Seite der Deutschen Zöliakiegesellschaft finden sich Tipps zur Zubereitung z. B. in der Infomappe Glutenfreie Verpflegung in Kita & Schule“

Kann der Verpflegungsanbieter jedoch keine glutenfreie Mahlzeit fertigen, gibt es für die Schule die Möglichkeit, garantiert glutenfreie Mahlzeiten zuzukaufen und diese unter Einhaltung der erforderlichen Küchenhygiene anzubieten. Hierbei handelt es sich oft um Tiefkühlmahlzeiten, die regeneriert werden müssen. Im Rahmen der Ausschreibung von Schulverpflegung soll dieser Punkt mitberücksichtig werden, damit der Verpflegungsanbieter vertraglich verpflichtet ist, für die nachweislich betroffenen Kinder ein Angebot vorzuhalten. Auch selbst mitgebrachte Speisen, die z. B. in einer speziell dafür vorgesehenen Mikrowelle aufgewärmt werden können, haben sich in der Praxis bewährt. Hier ist allerdings darauf hinzuweisen, dass dies für Kinder mit einer Glutenunverträglichkeit, die Anspruch auf ein kostenfreies Mittagessen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) haben, keine Lösung sein kann.

2. Wie werden die für die Kinder essbaren Speisen und im Gegenzug die Allergene sicher und für die Kinder nachvollziehbar gekennzeichnet?

Die Lebensmittelinformationsverordnung sieht gemäß Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) vor, dass die 14 wichtigsten und meistverbreiteten Allergene gekennzeichnet werden müssen. Dazu gehören auch glutenhaltige Getreidesorten. Die Verpflichtung richtet sich allerdings nicht darauf, die Kennzeichnung direkt hinter dem entsprechenden Lebensmittel anzuführen, vielmehr ist diese für das gesamte Gericht anzugeben. So ist nicht unbedingt ersichtlich, welche der Komponenten glutenhaltig sind. Es ist daher wichtig, dass zwischen den Eltern des betroffenen Kindes und dem Verpflegungsanbieter sowie zwischen dem Kind und dem Ausgabepersonal eine gute Kommunikation sichergestellt ist und auch die Schule informiert ist, sodass alle wissen, worauf zu achten ist. Hinweise zur Kennzeichnungspflicht finden sich bei der Vernetzungsstelle Schulverpflegung.

 

3. Wie wird mit anderen Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder Allergien der Kinder auf bestimmte Lebensmittel bei der Mittagsverpflegung im Ganztag der Grundschulen umgegangen?

 

Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Allergien sind durch ein ärztliches Attest zu belegen und der Schule sowie dem Verpflegungsanbieter vorzulegen. Sollte es sich um eines der gesetzlich zu kennzeichnenden Allergene handeln, ist dieses dem Speiseplanaushang zu entnehmen. Diese Kennzeichnung muss gemäß LMIDV allen vor der Bestellung des Mittagessens zugänglich sein

Bezüglich der Informationen, in welcher der einzelnen Komponenten das Allergen vorliegt, ist auch hier eine gute Kommunikation zwischen den Eltern, dem betroffenen Kind, der Schule und dem Verpflegungsanbieter bzw. dem Ausgabepersonal notwendig.

Damit möglichst alle Schülerinnen und Schüler an der Schulverpflegung teilhaben können, stellt die Vernetzungsstelle Schulverpflegung hilfreiche Materialien und weiterführende Information zur praktischen Umsetzung auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

Weitere aktuelle Nachrichten

DZG Sommer Gewinnspiel

DZG-Sommer-Gewinnspiel

Familienauszeit gewinnen: Juhu – ab in die Juhe! Das DZG- Sommer-Gewinns

Mehr erfahren

Wendebuch Update

Wendebuch Update

In unserer Datenbank "Einkaufen mit Zöliakie" haben sich folgende Änderungen ergeben:

Mehr erfahren

Medizinische Mitgliedersprechstunde

Die Medizinische Mitgliedersprechstunde

Die Medizinische Mitgliedersprechstunde findet am Donnerstag, 4.

Mehr erfahren

Telefon

Neue Servicetelefon-Zeiten

Montag & Donnerstag: 9 - 16:00 Uhr

Mehr erfahren