Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Einzug der Halbjahresbeiträge für das Jahr 2024 im Zeitraum vom 01.07.2024 bis 20.07.2024 stattfinden wird.
Damit der Beitrag problemlos eingezogen werden kann, bitten wir Sie sicherzustellen, dass ausreichende Kontodeckung vorhanden ist.
Andernfalls könnte uns von der Bank eine Rücklastgebühr berechnet werden, die wir im Anschluss dem betreffenden Mitgliedskonto belasten müssten.
Nochmaliger Hinweis geänderte IBAN:
Aufgrund der Änderung der Bankleitzahl der Bank für Sozialwirtschaft im April 2023 haben sich unsere IBANs geändert.
Falls Sie den Beitrag noch an die alte IBAN überwiesen haben, wird dies automatisch bis April 2024 von der Bank umgeschlüsselt.
Ab April 2024 verwenden Sie bitte ausschließlich
IBAN DE09 3702 0500 0007 7008 00 für Beitragsüberweisungen
und
IBAN DE68 3702 0500 0007 7008 05 für Spenden
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.