Im Herbst finden nach drei Jahren wieder die Neuwahlen für die ehrenamtlichen Gremien der DZG statt. Zu wählen sind der Aufsichtsrat, der Jugendausschuss und der Seniorenausschuss. Zur Vorbereitung der Wahl werden ab sofort Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.
Satzungsgemäß wird der Wahlausschuss durch den Aufsichtsrat berufen und besteht aus mindestens drei und maximal sieben Mitgliedern. Am Tag der Wahl wird der Wahlausschuss noch um weitere Wahlhelfer (z.B. für die Stimmenauszählung) verstärkt.
Für den Wahlausschuss werden Mitglieder gesucht, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich in der DZG für einen begrenzen Zeitraum, also bis zum Wahltag, ehrenamtlich engagieren wollen. Mitglieder die sich selbst um ein Amt in den Gremien der DZG bewerben, können natürlich nicht Wahlhelfer werden. Anfallende Reise- und Übernachtungskosten werden von der DZG übernommen. Das zeitliche Engagement ist übersichtlich.
Zu den Aufgaben des Wahlausschusses gehört die Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Am Wahltag selbst führt der Wahlausschuss vor Ort die Wahl gemäß der Wahlordnung durch. Insofern ist es notwendig, dass die Mitglieder des Wahlausschusses bei der Mitgliederversammlung am 23. November anwesend sind. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und das Team der DZG-Geschäftsstelle werden den Wahlausschuss von Anfang an begleiten und unterstützen.
Interessierte Mitglieder melden sich bitte bis spätestens 15. März bei der Geschäftsstelle in Stuttgart. Per Mail: vorstand@dzg-online.de oder telefonisch unter 0711/459 98 81-0. Die Berufung des Wahlausschusses erfolgt unmittelbar danach. Vorgesehen ist der 16. März